ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Reservierung:
a) Die Reservierung wird als bindend betrachtet, wenn zur Bestätigung die
Anzahlung eingetroffen ist; die jeweiligen Beträge sind der Webseite
www.campinglaconapineta.com
zu entnehmen und sind auch im Prospekt mit der Preisliste enthalten.
b) Nach Eingang der Anzahlung schickt die Direktion an die E-mail-Adresse des
Kunden - falls über Internet gebucht wird - eine Bestätigung über den
eingegangenen Betrag und die endgültige Bestätigung der Reservierung; bei
Buchung über Telefon, Fax oder Post erhält der Kunde obengenannte Bestätigung an
seine Postadresse, einschließlich Preisliste des Campingplatzes mit den
allgemeinen Bestimmungen.
2. Zahlungsbedingungen
a) Der Betrag für den gesamten Aufenthalt ist am Tag der Ankunft zu entrichten.
Sollte der Feriengast die Vorauszahlung verweigern, kann die Direktion seine
Aufnahme ablehnen. Im Falle verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise können
keine Rückerstattungen gezahlt werden.
3. Absagen, verspätete Ankunft, vorzeitige Abreise
a) Eventuelle Absagen oder Verschiebungen sind mittels E-mail, Fax,
Einschreibebrief oder Telegramm mitzuteilen, das Eingangsdatum der Mitteilung
ist die Voraussetzung für die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung
(unverzinst); es gilt folgende Vorgehensweise: Rückzahlung von 50% der Anzahlung
bei Absage von mindestens 30 Tagen vor der gebuchten Ankunft; Rückzahlung von
20% der Anzahlung bei Absage von mindestens 15 Tagen zuvor. Die Direktion behält
die gesamte Anzahlung ein, wenn die Absage später als zu genannten Terminen
eintrifft. Die festen Bearbeitungsgebühren der Reservierung werden in keinem Fall zurückgezahlt.
b) Sollte der Campingplatz-Betreiber vom Vertrag zurücktreten, ist dieser zur
Zahlung des doppelten Betrages der geleisteten Anzahlung verpflichtet.
c) Der Bungalow oder der Stellplatz, die gebucht worden sind, werden bis 24.00
Uhr des Ankunftstages für den Kunden freigehalten, es sei denn, der Kunde
benachrichtigt den Campingplatz über die verspätete Ankunft. Nach Ablauf dieser
Zeit wird der Vertrag rechtmäßig aufgelöst und die Direktion ist von jeder
Bindung befreit und kann nach eigenem Dafürhalten über den Bungalow oder den
Stellplatz anderweitig verfügen. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4. Interne Camping-Ordnung
Die Feriengäste des Campingplatzes sind verpflichtet, sich an die nachstehende
interne Ordnung zu halten:
1) Die Feriengäste werden gebeten, sich bei ihrer Ankunft in der Direktion zu
melden, um das Anmeldeformular auszufüllen und ihre Ausweise vorzulegen.
2) Jeder Feriengast hat die Pflicht, sein Eigentum sorgfältig aufzubewahren. Die
Direktion haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von
Gegenständen, die man leichtfertig herumliegen lässt. Es wird empfohlen, von
unseren Safes Gebrauch zu machen.
3) Es ist strengstens verboten, Pflanzen und Anlagen zu beschädigen und im Park
Feuer anzuzünden (mit Zustimmung der Direktion ist das Grillen erlaubt).
4) In der Ruhezeit, von 23.00 bis 08.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr, ist das
Lärmen verboten. Während dieser Zeit ist es nicht gestattet, zu singen, Musik zu
machen oder das Radio und den Fernseher einzuschalten.
5) PKWs und Motorräder dürfen nur und ausschließlich zum Be- und Entladen des
Gepäcks von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 23.00 Uhr in den Park fahren.
6) Jeder PKW oder Motorrad muss auf dem außen liegenden und eigens vorgesehenen
Parkplatz abgestellt werden.
7) An der Reception kann die Post jeden Tag während der Nachmittagsstunden
abgeholt werden.
8) In den Waschbecken der Toilettenräume dürfen weder Wäsche noch Geschirr noch
andere Gegenstände gewaschen werden.
In den Toiletten- und Waschräumen ist es strengstens verboten, Tiere zu waschen.
9) Das Zelt, das Wohnmobil oder der Wohnwagen dürfen nur den zugewiesenen Platz belegen.
10) Am Tag der Abreise müssen die Camper den Stellplatz bis spätestens 12.00 Uhr geräumt haben.
11) Der Aufenthalt im Bungalow beginnt grundsätzlich ab 18.00 Uhr am Tag der
Anreise und endet grundsätzlich um 12.00 Uhr am Tag der Abreise.
12) Die Küche und das Zubehör dürfen ausschließlich von den Bungalowbewohnern benutzt werden.
13) Es ist verboten, Geräte oder Zubehör aus dem Bungalow ins Freie zu tragen.
14) Die Direktion behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die interne
Camping-Ordnung die betreffenden Gäste vom Campingplatz zu verweisen.
5) Abschlussklausel
a) Für alles, was hier nicht vorgesehen ist, wird ausdrücklich auf die
Verordnungen im Bürgerlichen Gesetzbuch verwiesen und in jedem Fall auf die
allgemein geltenden Normen und lokalen Gebräuche.
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